Mit Kopf, Herz und Fuss den Jura entdecken

Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen AGB

Culterra Tours bietet Leistungen im Bereich Tourismus und Freizeit an. Diese werden im Folgenden als Tour bezeichnet und beinhalten synonym outdoor-Events, Wanderungen, Exkursionen, Führungen, Besichtigungen, Anlässe etc.

1. Anmeldung/Vertragsabschluss
Mit der Annahme der schriftlichen (per Post oder per Mail) Anmeldung durch Culterra Tours kommt ein Vertrag zustande. Die AGB werden ab diesem Zeitpunkt gültig.

2. Vertragsgegenstand
Culterra Tours verpflichtet sich bei der vom Kunden gewünschten Tour die Leistungen zu erbringen, welche gemäss der Offerte für einen definierten Termin angeboten und vom Kunden bestätigt worden sind. Sonderwünsche nach der offiziellen Auftragserteilung werden unter Berücksichtigung allfälliger Mehrkosten für den Kunden und nach Möglichkeit in den Anlass integriert. Die Gruppengrösse wird verbindlich im Rahmen der Offertbestätigung festgelegt (Abweichungen von der Gruppengrösse siehe unten).

3. Drittanbieter
Der Veranstalter darf für die Durchführung der Tour (z.B. für Catering, Zusatzführungen, Transport) Unterverträge mit Drittanbietern und Partnern abschliessen. Diese haften für ihre Produkte selbst, wobei es im Interesse von Culterra Tours ist, für höchstmögliche Qualität zu sorgen.

4. Zahlungsbedingungen
Die Kunden erhalten nach der Veranstaltung eine Rechnung, die bis zum jeweils angegebenen Termin zu bezahlen ist. Bei Neukunden, privaten Gruppen oder Anlässen mit grossen Vorinvestitionen kann Culterra Tours eine Vorauszahlung verlangen. Barzahlung ist ausgeschlossen.

5. Abweichung von der Gruppengrösse
Die Anlässe von Culterra Tours basieren auf einer vorgängig mit dem Auftraggeber festgelegten Gruppengrösse und sind als Pauschalangebote für diese Gruppe zu verstehen. Abmeldungen einzelner Personen nach Vertragsabschluss führen zu keiner Preisreduktion. Es liegt jedoch im Ermessen des Auftragnehmers, gewisse Teilleistungen nicht in Rechnung zu stellen. Stossen umgekehrt kurzfristig mehr Personen zum Anlass als ursprünglich vereinbart und wird ein zusätzlicher Guide nötig, werden allfällige Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

6. Mindestteilnehmerzahl
Schreibt Culterra Tours auf einen Termin hin eine Tour aus, gilt die angegebene Mindestteilnehmerzahl. Wird diese unterschritten, ist es Culterra Tours vorbehalten, die Tour auch kurzfristig abzusagen.

7. Programmänderungen am Durchführungstag
Die Anlässe von Culterra Tours finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Anpassungen können durch Naturereignisse, Wetter oder höhere Gewalt erforderlich werden. Sicherheit und Wohlbefinden ist unterwegs oberstes Gebot. Deshalb behält sich Culterra Tours auch vor, Anpassungen des Programms aufgrund der Verfassung der Teilnehmenden vorzunehmen. Der Kunde erklärt sich durch seine Anmeldung zu Programmänderungen bereit und hat durch Verschiebung oder Änderung der Angebote keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.

8. Eventdauer/Verspätungen durch den Kunden
Der jeweilige Anlass hat eine verbindliche Startzeit. Trifft der Kunde später am Anlassort ein, werden die aus der Startzeit-Verschiebung resultierenden Mehrstunden zu Fr. 150.-/h nachverrechnet. Verkürzungen des Anlasses infolge verspäteten Erscheinens oder vorzeitiger Abbruch durch den Kunden haben keine Preisreduktion zur Folge.

9. Annullation
Eine Annullation der gebuchten Leistungen durch den Kunden muss Culterra Tours schriftlich mitgeteilt werden. Die Annullation gilt erst bei Bestätigung durch Culterra Tours als rechtsgültig.
Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Kunde folgende Entschädigungen zu bezahlen:
* Annullation bis 60 Tage vor Anlass: 10% des Gesamtpreises
* Annullation 59 bis 30 Tage vor Anlass: 25 % des Gesamtpreises
* Annullation 29 bis 10 Tage vor Anlass: 50% des Gesamtpreises
* Annullation 9 bis 0 Tage vor Anlass: 100% des Gesamtpreises
Die Rücktrittskosten entfallen, wenn Ersatzpersonen für den Anlass gestellt werden können. 

10. Rücktrittsbedingungen seitens Culterra Tours
Liegen Gründe vor (z.B. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung der Leistungserbringer ohne Ersatzmöglichkeit, Verspätungen bzw. Ausfall von öffentlichen Verkehrsmitteln) oder Umstände, die zu ernsthaften Gesundheitsrisiken führen könnten, kann Culterra Tours kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Die geleistete Zahlung wird dann abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

11. Versicherungen
Die Touren von Culterra Tours sind keine risikoreichen outdoor-Anlässe und beanspruchen in der Regel geprüfte öffentliche Wanderrouten. Dennoch ist der Teilnehmer verpflichtet, für einen genügenden und gültigen eigenen Versicherungsschutz (Haftpflicht, Unfall- und Krankheit) zu sorgen. Eine Versicherung durch Culterra Tours ist ausgeschlossen.

12. Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Klagen gegen Culterra Tours können ausschliesslich in Liestal BL angebracht werden.

Aktualisiert am 1.1.2016